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Werkstudent/in – Ausbau Ladeinfrastruktur (m/w/d)

Berliner Stadtwerkevor 3 MonatenWerkstudent
Vor OrtDeutsch erforderlichIngenieurwesenElektrotechnik

Stellenbeschreibung

Berliner Stadtwerke hat diese Stelle ausgeschrieben. Unten erklären wir, was sie für dich als Werkstudent:in in Berlin bedeutet: deine Wochenstunden, dein Netto und deine Visumsgrenzen.

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Beschreibung bereitgestellt von Berliner Stadtwerke

Die Berliner Stadtwerke suchen ab sofort eine:n Werkstudent:in zur Mitwirkung beim Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur des Landes Berlin.

Weitere Informationen zur Stelle

Qualität: Werkstudent:in

Bewerbungsfrist: keine

Kennziffer: S-09/2026

Berliner Stadtwerke KommunalPartner GmbH

Standort: Berlin

Kontakt

Bei Fragen zu Stellenausschreibungen oder dem Bewerbungsprozess wende Dich gern direkt an uns:

Beate Borst

Personalmanagerin

030 2700 17220

[email protected]

Am Köllnischen Park 1, 10179 Berlin

Tina Marie Binczyk

Personalassistenz

030 2700 17279

[email protected]

Am Köllnischen Park 1, 10179 Berlin

Datenschutzerklärungen für Bewerbungsverfahren

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Wichtiges für Werkstudierende

Was diese Werkstudentenstelle im Bereich Ingenieurwesen in Berlin für dich bedeutet: die Wochenstundenregeln, die Vorteile bei den Sozialabgaben und worauf internationale Studierende vor der Bewerbung achten sollten.

Wochenstunden

Werkstudierende dürfen während des Semesters bis zu 20 Stunden pro Woche arbeiten, in den Semesterferien Vollzeit. Wer das einhält, behält den Studierendenstatus und die Werkstudentenvorteile.

Werkstudenten-Regeln

Sozialabgaben

Dank des Werkstudentenprivilegs zahlst du keine Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung — nur die Rentenversicherung greift. Dir bleibt mehr netto als in einem regulären Job.

Versicherung prüfen

Internationale Studierende

Studierende von außerhalb der EU dürfen 140 volle oder 280 halbe Tage im Jahr arbeiten (seit März 2024, zuvor 120/240). Ein Werkstudentenvertrag passt meist in diesen Rahmen — prüfe die genauen Grenzen auf deinem Aufenthaltstitel.

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Häufig gestellte Fragen

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