
Studentische Hilfskraft (m/w/d) im Migrationsrecht
Geschätztes Netto
Monatlich netto nach Steuern und Sozialabgaben
€1,161/mo+
Zum SteuerrechnerErforderliche Skills
Stellenbeschreibung
Anwaltskanzlei Nogossek hat diese Stelle ausgeschrieben. Unten erklären wir, was sie für dich als Werkstudent:in in Cologne bedeutet: deine Wochenstunden, dein Netto und deine Visumsgrenzen.
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Beschreibung bereitgestellt von Anwaltskanzlei Nogossek
Rollenbeschreibung
Als Studentische Hilfskraft (m/w/d) im Migrationsrecht unterstützt Du uns bei der Bearbeitung von Mandaten im Bereich Aufenthalts-, Asyl- und Staatsangehörigkeitsrecht. Unsere Kanzlei vertritt zu einem geringeren Teil in anderen verwaltungsrechtlichen Bereichen, wie dem öffentlichen Baurecht. Zu Deinen Aufgaben gehören die Unterstützung des Sekretariats. Sie übernehmen organisatorische Tätigkeiten wie Terminvorbereitung, Dokumentenverwaltung und die Kommunikation mit Mandant*innen nach Anleitung. Die Stelle ist als Teilzeitposition ausgelegt, findet vor Ort in der Kanzlei in Köln statt und lässt sich sicher gut mit dem Studium vereinbaren. Unsere Kanzlei ist in direkter Uninähe. Perspektivisch und je nach Fähigkeiten und Interessen kommt auch eine Mitarbeiten an juristischen Aufgaben in Betracht. Stundenlohn: 16 EUR. Mindestens 8 Stunden und höchstens 20 Stunden in der Woche.
Qualifikationen
- Fundierte EDV-Kenntnisse und digitale Routine im Arbeitsalltag.
- Du verfügst über ein laufendes Studium der Rechtswissenschaften mit Interesse am Migrationsrecht.
- Du hast eine sorgfältige und mitdenkende Arbeitsweise und Verständnis für juristische Zusammenhänge.
- Du bringst hervorragende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift und sehr gute Englischkenntnisse mit.
- Du zeichnest Dich durch Kommunikationsfähigkeit, Empathie im Umgang mit Mandant*innen sowie interkulturelle Sensibilität aus.
- Du arbeitest zuverlässig, strukturiert und teamorientiert; ein sicherer Umgang mit gängigen Office-Programmen wird vorausgesetzt.
Wichtiges für Werkstudierende
Was diese Werkstudentenstelle im Bereich Recht in Cologne für dich bedeutet: die Wochenstundenregeln, die Vorteile bei den Sozialabgaben und worauf internationale Studierende vor der Bewerbung achten sollten.
Wochenstunden
Werkstudierende dürfen während des Semesters bis zu 20 Stunden pro Woche arbeiten, in den Semesterferien Vollzeit. Wer das einhält, behält den Studierendenstatus und die Werkstudentenvorteile.
Werkstudenten-RegelnSozialabgaben
Dank des Werkstudentenprivilegs zahlst du keine Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung — nur die Rentenversicherung greift. Dir bleibt mehr netto als in einem regulären Job.
Versicherung prüfenInternationale Studierende
Studierende von außerhalb der EU dürfen 140 volle oder 280 halbe Tage im Jahr arbeiten (seit März 2024, zuvor 120/240). Ein Werkstudentenvertrag passt meist in diesen Rahmen — prüfe die genauen Grenzen auf deinem Aufenthaltstitel.
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