
Praktikum im Bereich Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Erforderliche Skills
Stellenbeschreibung
Universitätsstadt Tübingen hat diese Stelle ausgeschrieben. Unten erklären wir, was sie für dich als Werkstudent:in in Tübingen bedeutet: deine Wochenstunden, dein Netto und deine Visumsgrenzen.
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Beschreibung bereitgestellt von Universitätsstadt Tübingen
Die Stabsstelle Kommunikation und Medien bietet Studierenden an Universitäten und Fachhochschulen eine Praktikumsstelle im Bereich Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.
DEINE AUFGABEN
- Mitarbeit bei den vielfältigen, täglich wechselnden Aufgaben
- Unterstützung bei der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit für die ganze Stadtverwaltung
- Unterstützung bei der Betreuung des städtischen Internetauftritts
- Unterstützung bei der Betreuung der städtischen Social-Media-Kanäle
- allgemeine Verwaltungsaufgaben
DAS BRINGST DU MIT
- Freude am Verfassen kürzerer Texte
- selbstständiges und flexibles Arbeiten
- Teamfähigkeit
- erste Erfahrungen in der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sind von Vorteil
HINWEISE
Das Praktikum ist in Voll- oder Teilzeit möglich und dauert drei Monate. Handelt es sich um ein Pflichtpraktikum (Praxissemester), ist auch eine längere Dauer möglich. Das Praktikum wird vergütet.
Der Praktikumsplatz eignet sich auch als Vertiefungspraktikum im Studiengang Public Management / gehobener Verwaltungsdienst (Terminvereinbarung nach Absprache).
DIE NÄCHSTEN FREIEN PLÄTZE
- 1. September bis 30. November 2026, nach Absprache auch ein bis zwei Monate früher
- 15. November 2026 bis 14. Februar 2027
Bitte bewirb dich vier bis sechs Monate vor dem gewünschten Beginn.
BEI INTERESSE NIMM GERNE KONTAKT AUF MIT
Universitätsstadt Tübingen
Stabsstelle Kommunikation und Medien
Claudia Salden
E-Mail [email protected]
Telefon 07071 204-1564
Wichtiges für Werkstudierende
Was dieses Praktikum im Bereich Marketing in Tübingen für dich bedeutet: die Vergütungsregeln, die Sozialabgaben und worauf internationale Studierende achten sollten.
Wochenstunden
Praktika haben keine 20-Stunden-Grenze, ein freiwilliges Praktikum über drei Monate muss aber in der Regel mindestens den Mindestlohn zahlen. Pflichtpraktika im Studium sind davon ausgenommen.
Werkstudenten-RegelnSozialabgaben
Pflichtpraktika sind weitgehend von Sozialabgaben befreit. Freiwillige Praktika gelten ab einer gewissen Dauer als reguläre Beschäftigung, dann fallen meist Beiträge an.
Versicherung prüfenInternationale Studierende
Studierende von außerhalb der EU dürfen 140 volle oder 280 halbe Tage im Jahr arbeiten (seit März 2024, zuvor 120/240). Ein Werkstudentenvertrag passt meist in diesen Rahmen — prüfe die genauen Grenzen auf deinem Aufenthaltstitel.
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