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Visum & Aufenthalt

Fiktionsbescheinigung

Die Fiktionsbescheinigung ist eine vorläufige Bescheinigung, die deinen Aufenthaltsstatus legal hält, während die Ausländerbehörde deinen Antrag bearbeitet. Mit einer Fiktion nach §81 Abs. 4 gelten die Rechte des alten Titels, einschließlich Arbeitsrechten, unverändert weiter.

Wer rechtzeitig vor Ablauf die Verlängerung oder Änderung eines Aufenthaltstitels beantragt, dessen alter Titel gilt kraft Gesetzes fort, bis die Behörde entscheidet. Die Fiktionsbescheinigung dokumentiert diese Fiktion. Die entscheidende Variante ist §81 Abs. 4 AufenthG: Der bisherige Titel und alle Bedingungen, auch die Arbeitserlaubnis, bleiben in Kraft.

Die andere Variante, §81 Abs. 3, gilt für Personen, die sich rechtmäßig ohne Titel aufhalten; sie erlaubt den Aufenthalt, aber nicht automatisch die Arbeit. Welcher Absatz auf der Bescheinigung angekreuzt ist, ist deshalb enorm wichtig, und Personalabteilungen schauen genau auf dieses Kästchen.

Was das für Werkstudenten bedeutet

Wegen überlasteter Ausländerbehörden leben viele Studierende monatelang mit Fiktionsbescheinigung. Mit der Variante nach §81 Abs. 4 läuft dein Werkstudentenjob ohne Unterbrechung weiter; zeige deinem Arbeitgeber die Bescheinigung zusammen mit dem abgelaufenen Titel. Beantrage die Verlängerung rechtzeitig, denn nur ein fristgerechter Antrag löst die Fiktionswirkung aus. Auslandsreisen sind mit §81 Abs. 4 plus abgelaufenem Titel und Pass möglich, die Wiedereinreise mit §81 Abs. 3 nicht; prüfe das vor der Flugbuchung.

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