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Deutsche Rentenerstattung für Studierende: Beiträge zurückholen, wenn du Deutschland verlässt (2026)

Werkstudenten zahlen 9,3% Rente auf jeder Abrechnung. Verlässt du Deutschland endgültig, kannst du sie zurückfordern. 2026 Berechtigung, 24-Monats-Regel, Höhe, Formular V0901.

Dinh Minh (Minton) Vu
Dinh Minh (Minton) VuVeröffentlicht am 27. Juni 2026Aktualisiert am 30. Juni 2026
13 Min. Lesezeit

Werkstudenten in Deutschland zahlen einen Rentenbeitrag von 9,3% auf jeder Gehaltsabrechnung — und wenn du Deutschland endgültig verlässt, kannst du dieses Geld meist bar zurückbekommen. Der Vorgang heißt Beitragserstattung, ist ein gesetzliches Recht nach § 210 des Sozialgesetzbuchs (SGB VI), und aus unserer Erfahrung holen es viele Berechtigte nie ab — einfach weil ihnen niemand davon erzählt hat.

Wir betreiben eine Werkstudenten-Jobbörse, und das ist eine der Fragen, die unsere internationalen Nutzer am häufigsten stellen, sobald sie die Rückkehr planen — meist zu spät, wenn die Abrechnungen weg und die Versicherungsnummer abgelaufen sind. Warum das gerade dich betrifft: Das berühmte Werkstudentenprivileg erlässt dir Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung — aber nicht die Rente. Die Rente ist also die einzige Sozialversicherungszeile auf einer Werkstudenten-Abrechnung, und über zwei oder drei Jahre summiert sie sich still zu einem vierstelligen Betrag, der auf deinen Namen im System liegt. Dieser Leitfaden gilt für Studierende und Praktikanten mit normalem deutschen Arbeitsvertrag (Werkstudent, working student und ähnliche Rollen) und erklärt, wer das Geld zurückholen kann, wie viel, die strenge 24-Monats-Frist, das genaue Formular samt Adresse und die eine Situation, in der das Abholen ein Fehler ist.

Das Wichtigste vorweg: Zwei bis drei Jahre Werkstudentenjob lassen rund 2.680–5.022 € deines eigenen Rentengeldes erstattungsfähig zurück, wenn du Deutschland endgültig verlässt — sofern deine Staatsangehörigkeit qualifiziert.

Was ist eine Beitragserstattung? Das ist der gesetzliche Vorgang — nach § 210 SGB VI — bei dem jemand, der Deutschland dauerhaft verlassen hat, die selbst gezahlten Arbeitnehmer-Rentenbeiträge zurückholt, sobald eine 24-monatige Wartefrist abgelaufen ist. Sie wird von der Deutschen Rentenversicherung ausgezahlt und gibt nur deinen 9,3%-Arbeitnehmeranteil zurück, nicht die Arbeitgeberhälfte.

Zuletzt aktualisiert: 25. Juni 2026 · Geprüft von Dinh Minh Vu, Gründer von workingstudentjobs.de, im Rahmen unserer laufenden Berichterstattung zu Werkstudenten-Beschäftigung, Steuern und Visumregeln in Deutschland seit dem Start der Seite 2024.

Die wichtigsten Fakten auf einen Blick

Die folgende Tabelle fasst die zentralen Voraussetzungen und den Ablauf der deutschen Rentenerstattung (Beitragserstattung) nach § 210 SGB VI zusammen.

Punkt

Detail

Was du zurückbekommst

Nur den Arbeitnehmeranteil — 9,3% deines Bruttolohns. Der gleich hohe Arbeitgeberanteil bleibt im System.

Wer Anspruch hat

Nicht-EU-Bürger, die Deutschland dauerhaft verlassen haben, in ein Land außerhalb der EU/des EWR/der Schweiz/des UK (Abkommensländer: Sonderregeln — siehe unten).

Wartefrist

24 volle Kalendermonate nach deinem letzten Rentenbeitrag (§ 210 SGB VI).

Formular

V0901 (zweisprachig Englisch/Deutsch), bei der Deutschen Rentenversicherung.

Einreichweg

Per Post an die DRV Bund (Berlin) oder online über das DRV-eServices-Portal.

Frist zum Antrag

Keine — der Anspruch verfällt nicht.

Bearbeitungsdauer

Meist 3 bis 6 Monate nach vollständigem Antrag.

Bekommst du deine Rentenbeiträge zurück?

Ja — bist du Nicht-EU-Bürger und hast Deutschland dauerhaft in ein Land ohne Sozialversicherungsabkommen verlassen, kannst du deinen 9,3%-Arbeitnehmeranteil zurückfordern. Alle Punkte müssen zutreffen:

  • Du hast Deutschland dauerhaft verlassen und lebst außerhalb der EU, des EWR, der Schweiz und des UK.

  • Seit deinem letzten Beitrag zur deutschen Rentenkasse sind mehr als 24 Kalendermonate vergangen.

  • Du hast noch keinen Anspruch auf eine reguläre deutsche Rente und kannst nicht freiwillig weiter einzahlen.

Bist du Bürger der EU, des EWR, der Schweiz oder des UK, bekommst du in der Regel keine Erstattung — deine Beiträge bleiben erhalten und werden mit deiner Heimatrente zusammengeführt. Bürger von Ländern mit einem Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland (Indien, USA, Kanada, Türkei und viele mehr) unterliegen besonderen, länderspezifischen Regeln, die die Erstattung oft durch einen späteren Rentenanspruch ersetzen. Das deutsche Auswärtige Amt fasst dieselben Voraussetzungen für Nichtansässige zusammen. Beide Fälle unten.

Wie viel Rente hast du als Werkstudent gezahlt?

Die meisten Werkstudenten mit 1.000–1.500 € brutto im Monat (Lohnniveau 2026) über zwei bis drei Jahre haben rund 2.680–5.022 € erstattungsfähige Arbeitnehmerbeiträge. Warum: Die deutsche Sozialversicherung hat fünf Zweige, das Werkstudentenprivileg befreit dich von vier und lässt nur die Rente:

Zweig

Arbeitnehmeranteil (normaler Job)

Werkstudent

Krankenversicherung

~7,3% + Zusatzbeitrag

Befreit (Studententarif an die Krankenkasse)

Pflegeversicherung

~1,8% (2,4% wenn kinderlos)

Befreit

Arbeitslosenversicherung

1,3%

Befreit

Rentenversicherung

9,3%

9,3% — das zahlst du

(Die Prozentsätze sind der Arbeitnehmeranteil 2026 je Beitrag, nicht der kombinierte Satz aus Arbeitgeber- plus Arbeitnehmeranteil.)

Die Rentenzeile ist also der einzige Sozialversicherungskosten eines Werkstudentenjobs — und genau der Teil, der später erstattet werden kann.

Bei 1.200 € brutto zahlst du rund 111,60 € Rente pro Monat (9,3%). Grob, was das je nach Dauer zurückbringt:

Ø Monatsbrutto

Beitragsmonate

Erstattung (deine 9,3%)

1.200 €

24

2.680 €

1.300 €

30

3.627 €

1.500 €

36

5.022 €

Hattest du statt eines Werkstudentenvertrags einen Minijob, ist deine Erstattung viel kleiner: Dort zahlst du nur den kleinen 3,6%-Aufstockungsbeitrag, viele lassen sich befreien, also gibt es weit weniger zurückzuholen. Ein bezahltes Praktikum mit normalem Vertrag zahlt dieselben 9,3% und baut damit genauso ein erstattungsfähiges Guthaben auf wie eine Werkstudentenstelle.

Welche Staatsangehörigkeiten können eine Rentenerstattung beantragen?

Die Berechtigung hängt vor allem von deiner Staatsangehörigkeit und davon ab, wo du nach Deutschland lebst — nicht davon, wie du das Geld verdient hast. Es gibt drei Gruppen.

1. Bürger der EU / des EWR / der Schweiz / des UK — keine Erstattung

UK-Bürger fallen meist ebenfalls hierher, mit einer engen Brexit-Ausnahme (unten). Nach der EU-Sozialversicherungskoordination sind deine deutschen Rentenmonate nicht verloren: Sie werden gespeichert und später zu deiner Heimatrente addiert. Weil das System dein Geld schon schützt, erstattet es nicht. Für UK-Bürger ist seit dem Brexit eine Erstattung nur in engen Fällen möglich (insgesamt weniger als 60 Monate in die deutsche Rente eingezahlt und jetzt außerhalb der EU wohnhaft), nach dem Sozialversicherungsabkommen UK–Deutschland (in Kraft seit 2023).

2. Nicht-EU-Bürger aus einem Land ohne Abkommen — Erstattung möglich

Nicht-EU-Bürger aus Ländern ohne Sozialversicherungsabkommen können ihre 9,3%-Arbeitnehmerbeiträge voll erstatten lassen. Das ist der klarste Fall und betrifft viele internationale Studierende (etwa Bürger aus Vietnam, Indonesien, Nigeria, Pakistan, Bangladesch, Kenia, Ägypten und vielen anderen). Sobald du Deutschland verlassen hast, außerhalb der EU/des EWR/des UK lebst und die 24-Monats-Frist abgelaufen ist, kannst du die Erstattung deines 9,3%-Arbeitnehmeranteils beantragen. Für diese Länder gibt es keine 60-Monats-Grenze — du kannst auch zurückfordern, wenn du mehrere Jahre in Deutschland gearbeitet hast.

3. Bürger eines Abkommenslandes (Abkommen) — es kommt darauf an

Hat dein Land ein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland, werden deine Beitragsmonate meist auf eine spätere Rente angerechnet statt erstattet — und eine Erstattung ist nur möglich, wenn du weniger als 60 Monate (5 Jahre) eingezahlt hast und keinen Rentenanspruch hast. Das ist langfristig oft besser für dich.

Abkommensländer sind u. a. Indien, USA, Kanada, Australien, Japan, Südkorea, Brasilien, Israel, Türkei, Philippinen, Chile, Marokko, Tunesien und der Westbalkan — die Liste ist nicht vollständig. Prüf deins in der offiziellen DRV-Liste der Sozialversicherungsabkommen und kläre den Fall mit der Deutschen Rentenversicherung, bevor du entscheidest; ihre Beratung für internationale Fälle ist kostenlos — genau diese Konstellation ist einen Anruf wert.

Faustregel: Kein Abkommen → meist auszahlbar. Abkommensland → Monate meist für eine spätere Rente gespeichert, Erstattung nur bei kurzen Aufenthalten unter fünf Jahren.

Warum bekommst du nur die Hälfte deiner Rentenbeiträge zurück?

Die Erstattung zahlt nur deinen 9,3%-Arbeitnehmeranteil zurück — nie den gleich hohen Arbeitgeberanteil. Das überrascht viele, also lohnt sich das Warum: Die deutsche Rente ist ein Umlageverfahren. Die heutigen Beiträge finanzieren die heutigen Rentner, kein persönliches Sparkonto. Der Arbeitgeberanteil wurde also schon für aktuelle Rentner ausgegeben und liegt nicht für dich bereit, daher kann nur dein eigener Anteil erstattet werden. Die Erstattung wird zudem nicht inflationsbereinigt und nicht verzinst — ein Beitrag von 2024 wird zum ursprünglichen Eurowert zurückgezahlt.

So schätzt du deine eigene Summe: durchschnittliches Werkstudenten-Bruttogehalt × 9,3% × Zahl der Beitragsmonate (Beispielfälle siehe Tabelle oben). Prüf deinen monatlichen Rentenabzug auf jeder Abrechnung — es ist dieselbe 9,3%-Zeile, die dir schon auf deiner ersten Gehaltsabrechnung begegnet ist — oder rechne Brutto-Netto für einen Werkstudentenlohn mit unserem Gehaltsrechner.

Von Deutschland wird die Erstattung als Nichtansässiger in der Regel nicht besteuert — Erstattungen nach § 210 SGB VI sind ausdrücklich von der Einkommensteuer befreit nach § 3 Nr. 3 lit. b EStG (bestätigt vom Bundesfinanzhof, BFH X R 35/18). Sie kann aber im Jahr des Zuflusses nach den Regeln deines Heimatlandes steuerpflichtiges Einkommen sein (die Behandlung ist sehr verschieden — etwa zwischen Indien, Vietnam und Nigeria — prüf also bei deiner Heimat-Steuerbehörde, und falls ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland gilt, frag die DRV oder einen lokalen Berater, wie es die Erstattung behandelt).

Wie lange musst du warten? Die 24-Monats-Regel nach § 210 SGB VI

Du musst 24 volle Kalendermonate nach deinem letzten Pflichtbeitrag warten, bevor du beantragen darfst (§ 210 SGB VI). Die Frist beginnt den Monat nach deinem letzten Beitrag.

Zwei praktische Folgen:

  • Du kannst nicht am Abreisetag beantragen. Ist deine letzte Werkstudenten-Abrechnung im August 2026, kannst du in der Regel erst ab September 2028 einreichen.

  • Die Frist verhindert Einzahlen, Auszahlen und Zurückkommen. Nimmst du in diesen 24 Monaten wieder versicherte Arbeit in Deutschland auf, beginnt die Frist von vorn. Hinweis: Auch freiwillige Beiträge (freiwillige Versicherung) zählen als Beiträge und setzen die Frist zurück — zahl in der Wartezeit also nicht freiwillig ein, wenn du erstatten willst.

Du musst zudem Deutschland verlassen haben, um zu beantragen — die 24 Monate als Einwohner abzuwarten reicht nicht. Der typische Ablauf:

Phase

Was passiert

Monat 0

Deine letzte Werkstudenten-Abrechnung / letzter Rentenbeitrag.

Im selben Zeitraum

Abschluss, Abmeldung und Ausreise aus Deutschland.

Monate 1–24

Die Pflichtwartefrist (keine versicherte Arbeit in Deutschland, sonst Neustart).

Ab Monat 25

Formular V0901 aus dem Ausland einreichen.

+3 bis 6 Monate

Die Deutsche Rentenversicherung bearbeitet und zahlt aus.

Deutsche Rentenerstattung beantragen: Schritt für Schritt

Du beantragst mit Formular V0901 bei der Deutschen Rentenversicherung, sobald seit deinem letzten Beitrag 24 Monate vergangen sind und du im Ausland lebst — hier die ganze Abfolge.

Bevor du Deutschland verlässt

  1. Abmelden. Mach deine Abmeldung beim Bürgeramt und heb die Abmeldebescheinigung auf.

  2. Unterlagen sichern. Du brauchst deine Rentenversicherungsnummer (auf jeder Abrechnung und im SV-Ausweis), Kopien der Gehaltsabrechnungen oder deiner Renteninformation, deine Pass-/Visumseiten und einen Nachweis der Ausreise (Abmeldung, Auslandsadresse). Hat dein Arbeitgeber den SV-Ausweis noch nicht ausgestellt, fordere ihn vor dem letzten Tag an — aus dem Ausland dauert das lange. Nummer ganz verloren? Die Deutsche Rentenversicherung stellt sie auf Anfrage neu aus (über die internationale Servicehotline und das Online-Kontaktformular), plan aber zusätzliche Wochen ein.

Aus dem Ausland einreichen

  1. Die 24 Monate abwarten. Merk dir das Datum deines letzten Beitrags. Zu früh einreichen heißt Ablehnung.

  2. Formular V0901 ausfüllen. Das ist der offizielle Antrag auf Beitragserstattung, von der Deutschen Rentenversicherung als Formular V0901, zweisprachig Englisch/Deutsch. Es gibt auch Französisch/Deutsch (V0902) und nur Deutsch (V0900).

  3. Bankdaten für eine Auslandsüberweisung angeben. Gib eine lesbare IBAN/SWIFT des Kontos an, das die Auszahlung erhalten soll — eine unleserliche oder falsche Nummer ist ein häufiger Ablehnungsgrund. Euro auf ein gebührenarmes Multi-Währungs-Konto wie bunq zu empfangen — wir vergleichen bunq und Wise hier — spart oft deutlich gegenüber einer normalen Heimatbank.

  4. An die richtige DRV-Stelle schicken. Für die meisten internationalen Studierenden mit normalem Werkstudentenvertrag ist Deutsche Rentenversicherung Bund, Ruhrstraße 2, 10709 Berlin zuständig — prüf die aktuelle Zuständigkeit vor dem Versand auf der DRV-Seite, da sich Zuordnungen ändern können. Einreichen kannst du auch über das DRV-Online-Portal (eServices). Warst du je über einen Sonderträger versichert (z. B. Knappschaft bei Bergbau-/Bahn-/See-Jobs), ist eine andere Stelle zuständig — die DRV leitet dich weiter.

  5. Kopien einreichen und auf die Auszahlung warten. Für die meisten Unterlagen genügen einfache Kopien; die DRV fragt nach, falls etwas beglaubigt sein muss. Laut Deutscher Rentenversicherung dauert die Bearbeitung meist 3 bis 6 Monate, Verzögerungen kommen fast immer von unvollständigen Unterlagen oder einer unleserlichen Kontonummer.

Es gibt keine Frist — der Anspruch verfällt nicht — aber je länger du wartest, desto schwerer findest du alte Abrechnungen und deine Versicherungsnummer, also reich ein, sobald die 24 Monate um sind.

Wann du die Rentenerstattung NICHT nehmen solltest

Nimm die Erstattung in drei Situationen nicht: du könntest nach Deutschland oder in die EU zurückkehren, dein Land hat ein Sozialversicherungsabkommen, oder du bist nahe an 60 Beitragsmonaten. Eine Erstattung fühlt sich nach geschenktem Geld an, aber das Auszahlen löscht diese Beitragsmonate dauerhaft aus deinem Konto. Im Detail:

  • Du nach Deutschland oder in die EU zurückkehren könntest. Diese Monate zählen für die Niederlassungserlaubnis und für die Mindestversicherungszeit der deutschen Rente — die Niederlassungserlaubnis nach § 9 AufenthG verlangt 60 Monate Rentenbeiträge, und Werkstudentenmonate zählen dazu — siehe den Weg vieler Absolventen in unserem Leitfaden vom Werkstudent zur Festanstellung.

  • Dein Land ein Abkommen hat, das die Monate auf deine Heimatrente anrechnet. Zusammengeführt sind sie zur Rente vielleicht mehr wert als das Bargeld heute.

  • Du nahe an 60 Beitragsmonaten bist. Die Fünf-Jahres-Grenze zu überschreiten kann ändern, welche Regeln gelten.

Erstattung nehmen, wenn…

Monate behalten (nicht erstatten), wenn…

Du Nicht-EU-Bürger aus einem Land ohne Abkommen bist

Du EU-/EWR-/Schweizer/UK-Bürger bist

Du Deutschland dauerhaft verlässt

Du nach Deutschland oder in die EU zurückkehren könntest

Du keine deutsche oder angerechnete Rente beziehen wirst

Dein Land ein Abkommen hat, das die Heimatrente aufstockt

Deine Beitragsmonate wenige sind und keine Rente bringen

Du nahe an 60 Monaten bist oder Richtung Niederlassung/Rente baust

Verlässt du Deutschland endgültig und dein Land hat kein Abkommen, ist die Rechnung einfach: nimm die Erstattung. Ist deine Zukunft offen oder hat dein Land ein Abkommen, hol vor dem Antrag eine kostenlose Beratung der Deutschen Rentenversicherung — die Wahl ist meist unumkehrbar.

Häufige Fehler

Die meisten abgelehnten oder verzögerten Anträge scheitern an denselben Fehlern — zu früh einreichen, die Versicherungsnummer vor der Abreise verlieren oder falsche Bankdaten angeben:

  1. Vor 24 Monaten einreichen — automatische Ablehnung. Merk dir das genaue Datum des letzten Beitrags und zähl ab dem Monat danach.

  2. Ohne Rentenversicherungsnummer ausreisen — kopier sie von einer Abrechnung, bevor du gehst; aus dem Ausland dauert das lange.

  3. Unleserliche oder falsche IBAN/SWIFT angeben — eine einzige unklare Ziffer und die Auszahlung scheitert, du reichst neu ein.

  4. Nach der Ausreise abtauchen — die DRV muss dich für die Auszahlung erreichen können, behalte also eine Zustelladresse und ein erreichbares Konto, sonst stockt der Antrag.

  5. Erstatten, obwohl du zurückkehren könntest — gelöschte Monate kannst du nicht durch erneutes Zahlen wiederaufbauen.

  6. Die vollen 18,6% erwarten — nur dein 9,3%-Arbeitnehmeranteil kommt zurück; die Arbeitgeberhälfte bleibt immer im System.

Solltest du die Rentenerstattung beantragen?

Die Entscheidung in einem Satz: Nicht-EU-Bürger, kein Sozialversicherungsabkommen, endgültige Ausreise → reich V0901 ein, sobald 24 Monate um sind. Abkommensland oder irgendeine Chance, dass du nach Deutschland oder in die EU zurückkehrst → erst DRV fragen, denn die Monate sind meist mehr wert behalten als ausgezahlt.

Die 9,3%-Rentenzeile auf deiner Werkstudenten-Abrechnung ist keine Steuer — es ist dein Geld im deutschen System. Kannst du es zurückholen, bekommst du den Arbeitnehmeranteil zwei Jahre nach deinem letzten Beitrag. Aus unserer Erfahrung verpassen die meisten es einfach, weil sie nicht wissen, dass die Frist überhaupt läuft — so ist das schlechteste Ergebnis das häufigste: das Land verlassen, ohne je nachzusehen. Jetzt weißt du es.

Über diesen Leitfaden: geschrieben und gepflegt vom Redaktionsteam von workingstudentjobs.de und geprüft von Dinh Minh Vu, Gründer von workingstudentjobs.de — einer auf Werkstudenten- und Praktikumsstellen in Deutschland spezialisierten Jobbörse — und abgeglichen mit den offiziellen Hinweisen der Deutschen Rentenversicherung, dem Gesetzestext des § 210 SGB VI, der Erstattungs-Information des Auswärtigen Amts und unserem hauseigenen Glossar deutscher Arbeits- und Steuerbegriffe. Fragen zu Rente, Steuern und Sozialversicherung tauchen bei den internationalen Studierenden, die wir betreuen, ständig auf, und dieser Leitfaden spiegelt die Regeln wider, auf die sie am häufigsten stoßen. Die Angaben sind 2026er Werte. Dies ist allgemeine Information, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Die Berechtigung hängt von Staatsangehörigkeit, Wohnsitz und individuellem Konto ab — kläre deinen Fall direkt mit der Deutschen Rentenversicherung — die Beratung ist kostenlos; aus dem Ausland erreichst du sie unter +49 69 8740 911 701 oder über das Online-Kontaktformular.

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Häufig gestellte Fragen

Über den Autor

Dinh Minh (Minton) Vu

Dinh Minh (Minton) Vu

Dinh Minh Vu is a software engineer and CS master's student at the University of Passau. As an international student who navigated the German working student system himself, he built workingstudentjobs.de to help other international students find and land Working Student roles in Germany.

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