Visum & Aufenthalt
Niederlassungserlaubnis
Die Niederlassungserlaubnis ist der unbefristete Aufenthaltstitel in Deutschland: unbegrenztes Aufenthalts- und Arbeitsrecht, keine Verlängerungen mehr. Absolventen deutscher Hochschulen können sie nach nur zwei Jahren qualifizierter Beschäftigung beantragen; Blue-Card-Inhaber nach 27 Monaten, mit B1-Deutsch nach 21.
Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel. Sie hebt die Zweckbindung befristeter Titel auf: Du darfst überall in Deutschland leben, frei den Job wechseln, dich selbstständig machen und musst keine Verlängerungstermine mehr fürchten. Standardvoraussetzungen sind fünf Jahre Aufenthalt, Rentenbeiträge, gesicherter Lebensunterhalt, B1-Deutsch und Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung.
Es gibt mehrere Abkürzungen. Absolventen deutscher Hochschulen qualifizieren sich nach zwei Jahren qualifizierter Beschäftigung mit Rentenbeiträgen. Blue-Card-Inhaber nach 27 Monaten, mit B1-Deutsch nach 21 Monaten. Studienzeiten in Deutschland zählen zur Hälfte auf den allgemeinen Fünf-Jahres-Weg an.
Was das für Werkstudenten bedeutet
Wer in Deutschland studiert hat, ist näher an der Niederlassungserlaubnis als die meisten denken: Ein dreijähriger Bachelor zählt als 1,5 Jahre, und der Absolventen-Schnellweg verlangt nur zwei weitere Jahre qualifizierter Arbeit nach dem Abschluss. Auch Rentenbeiträge aus Werkstudentenjobs zählen zu den geforderten Beitragsmonaten. Hebe jede Gehaltsabrechnung und Renteninformation auf; das nachträgliche Zusammensuchen dieser Dokumente ist die häufigste Verzögerung beim Antrag.